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Fernumzug: Welche Vorschriften gelten für Tiere und Pflanzen?

Ein Fernumzug ins Ausland ist mit einer Menge Arbeit verbunden. Neben dem Packen von Kisten und Möbeln müssen Sie hierbei auch die örtlichen Bestimmungen im Zielland berücksichtigen. Besonders bei Pflanzen und Tieren müssen Sie für einen reibungsfreien Ablauf einige Punkte beachten. Wir von der Transport Joker GmbH sind Ihr Umzugsunternehmen aus Backnang und für Sie da, wenn Sie einen Fernumzug planen. In diesem Beitrag vermitteln wir Ihnen die Vorschriften, die für Tiere und Pflanzen bei einem Fernumzug gelten.

Fernumzug mit Pflanzen – das müssen Sie beachten

Pflanzen dürfen nicht ohne Weiteres ins Ausland überführt werden. Der Grund liegt vor allem darin, dass keine Schadorganismen oder Schädlinge, die sich an Pflanzen befinden, unbeabsichtigt eingeschleppt werden. Wenn Sie daher Ihre Pflanzen mit ins Ausland bringen möchten, müssen Sie ein Pflanzengesundheitszeugnis vorweisen. Die Freimenge, unterhalb derer Sie dieses Zeugnis nicht benötigen, liegt bei drei Kilogramm an Früchten und 50 Schnittblumen. Diese Regelungen sind für die Einfuhr in Nicht-EU-Länder gültig. Innerhalb der Europäischen Union sind andere Freimengen erlaubt.

Pflanzen stehen auf Umzugskartons vor Wand als Symbol für Vorschrfiten für Tiere und Pflanzen
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So zieht auch Ihr Haustier stressfrei mit Ihnen ins Ausland

Ihr Hund oder Ihre Katze ist ein festes Familienmitglied und kommt daher auf jeden Fall mit in Ihr neues Zuhause im Ausland. Die Einfuhr von Tieren ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings machen es veterinärrechtliche Gründe notwendig, dass Sie bei einem Umzug ins Ausland mit Ihren Haustieren einige Regelungen berücksichtigen müssen:

  • Weisen Sie ein amtstierärztliches Zeugnis vor, welches vom örtlichen Konsulat anerkannt wurde
  • Beachten Sie geltende Fristen, wie maximal zehn Tage zwischen Anerkennung und Ausstellung des Zeugnisses
  • Halten Sie Quarantänen ein, wenn diese für das Zielland gelten
  • Innerhalb der EU ist der Heimtierausweis ausreichend
  • Eine aktuelle Tollwutimpfung beim Tier muss vorhanden sein
  • Das Haustier muss gechipt sein

Fernumzug mit einem Profi – der sichere Weg ins Ausland

Anstatt dass Sie sich mit komplizierten Bestimmungen und Regelungen auseinandersetzen müssen, können Sie auch einfach uns für Ihren Fernumzug beauftragen. Wir kennen alle geltenden Bestimmungen genau und kümmern uns für Sie um die Abwicklung. Je nach Zielland können die Vorschriften unterschiedlich ausfallen, sodass hierfür eine genaue Rechtskenntnis notwendig ist. Wir beraten Sie ausführlich und bringen Ihren ganzen Hausstand inklusive aller Pflanzen und Tiere ohne Probleme sicher und wohlbehalten zu Ihrem neuen Zuhause.

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