Das Durchführen eines Umzugs ist mit einer Menge Zeitaufwand verbunden. Egal, ob für das Packen von Kisten, das Transportieren des Hausstands in die neue Wohnung oder für Behördengänge zum Ummelden des Wohnsitzes: Die Zeit neben einer Vollzeitbeschäftigung ist meist nur sehr knapp, sodass diese Aufgaben unter Zeitdruck abgeschlossen werden müssen. Da wäre es praktisch, wenn einer oder sogar mehrere Sonderurlaubstage für das Abwickeln des Umzugs zur Verfügung stünden. Doch gibt es eigentlich eine gesetzliche Regelung, die zur Freistellung des Arbeitnehmenden verpflichtet? Wir von der Transport Joker GmbH verraten Ihnen, wie die Gesetzeslage zu dieser Frage aussieht.
Die rechtlichen Grundlagen für bezahlten Sonderurlaub
Die gesetzlichen Regelungen für eine verpflichtende Freistellung bei Fortführung der Bezahlung sind genau geregelt. Hierbei wird vorausgesetzt, dass aus persönlichen Gründen unverschuldet für eine nicht erhebliche Zeit das Verrichten der Arbeitsleistung nicht möglich ist. Ursachen hierfür sind beispielsweise die folgenden:
- Geburt eines Kindes
- Tod eines nahen Verwandten
- Betreuung von kranken Kindern unter 12 Jahren
Das Durchführen eines Umzugs gehört dagegen nicht zu diesen Umständen. Daher haben Sie auch keinen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub in diesem Fall.
Sonderurlaub bei Umzug – prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag
Auch wenn Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub bei einem Umzug haben, lohnt es sich durchaus, dass Sie gründlich Ihren Arbeitsvertrag prüfen. Denn viele Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen stellen Ihre Angestellten einen oder sogar mehrere zusätzliche freie Tage in Aussicht, wenn ein Umzug durchgeführt wird. In den meisten Fällen müssen Sie hierbei lediglich einen Nachweis für den Umzug, wie die neue Meldebescheinigung, vorlegen.
Beruflich begründeter Umzug – gute Chancen für bezahlte, freie Tage
Sollte der Umzug nicht privat begründet sein, sondern weil Sie von Ihrem Chef oder der Chefin versetzt wurden, gewähren die Mehrheit der Unternehmen bezahlte Sonderurlaubstage für das Beziehen der neuen Wohnung. Auch wenn Sie eine alte Anstellung kündigen und bei einem neuen Arbeitgeber oder einer Arbeitgeberin anfangen und nur ein Wochenende zwischen den beiden Anstellungen liegt, sollten Sie um Gewährung von Sonderurlaub bitten.
Einige Unternehmen stellen für diesen Fall sogar nicht nur einen zusätzlichen freien Tag, sondern sogar eine Beteiligung bei den Umzugskosten in Aussicht. Seien Sie nicht schüchtern und fragen Sie Ihren neuen Chef oder die neue Chefin danach – es kann sich für Sie lohnen. Auch der Gang zur Personalabteilung oder Ihrem Betriebsrat ist die passende Wahl. Denn diese Anlaufstellen wissen mit Sicherheit, wie die Regelungen zum Sonderurlaub in Ihrem Betrieb lauten.
Umzug durch einen Fachbetrieb – die zeitsparende Alternative
Wenn Sie trotz der verschiedenen Möglichkeiten keinen bezahlten Sonderurlaub bekommen, bleibt Ihnen immer noch die Beauftragung eines Fachbetriebs. Denn spezialisierte Unternehmen führen das Abbauen der Möbel, den Transport des Hausstands und das Aufstellen der Gegenstände in der neuen Wohnung ohne Ihre Hilfe durch. So können Sie auch problemlos einen Umzug abwickeln, obwohl Sie nur wenig Zeit haben.
Sparen Sie sich den unnötigen Stress und überlassen Sie den Profis die Arbeit. So müssen Sie sich zusätzlich nicht um Helferinnen und Helfer, passende Transportmittel und Packmaterial kümmern, denn das übernimmt unsere Umzugsfirma in Winnenden. Konzentrieren Sie sich lieber auf die wichtigen Dinge an Ihrem neuen Wohnort, wie das Ummelden der Fahrzeuge oder das Ändern des Wohnsitzes.